Bodenbeschichtungen nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
Das Wasserhaushaltsgesetz WHG bestimmt für alle Anlagen, die wassergefährdende Stoffe lagern, abfüllen
und umschlagen (LAU-Anlagen), dass eine nachteilige Veränderung von Gewässern ausgeschlossen werden
muss.
Dies betrifft Industrieböden, Abfüllflächen, Tankstellen, Waschplätze, Lau-Anlagen, Auffangplätze,
Waschplatzanlagen u.m.
Eine professionell ausgeführte Beschichtung macht den Boden witterungsbeständig, widerstandsfähiger, langlebiger und pflegeleichter. Rissüberbrückend und chemisch resistent können so Verunreinigungen verhindert und die Umwelt geschützen werden.
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